Die Oberfläche von Nutverbindungen aus Kohlenstoffstahl muss eben und sauber sein. Sie darf keine Porosität, Sandeinschlüsse, Schlacke, Kältebrücken, Schwindung, Risse, Vertiefungen oder andere Mängel aufweisen, die die Leistung beeinträchtigen. Gussnuten müssen frei von Fehlern wie Ausbeulungen und Vertiefungen sein. Nutverbindungen dürfen keine Verarbeitungsfehler oder Beschädigungen durch Stöße aufweisen. Die Kennzeichnungen müssen klar und gut lesbar sein.
Rohrformstücke aus Kohlenstoffstahl können zur Oberflächen- und Korrosionsschutzbehandlung mit elektrophoretischer Farbe, Kunststoff oder Feuerverzinkung beschichtet werden. Die elektrophoretische Beschichtung von Grabenformstücken ist jedoch nicht für die Trinkwasserversorgung von Haushalten geeignet. Die Abmessungen der Grabenübergänge nach der Oberflächenbehandlung müssen den Bestimmungen von Anhang C der Norm GB/T36019-2018 entsprechen, und die Korrosionsschutzschicht muss den folgenden Bestimmungen genügen:
) Lackschicht: gleichmäßig, glatt, fest, keine Lacktumore, Lackansammlungen, Lackleckagen, Lackschichtdicke von mindestens 25,4 µm, Lackschicht enthält weniger als 0,009 % Blei.
b) Die Kunststoffschicht ist gleichmäßig, durchgehend, glatt und fest. Die Epoxidbeschichtungsdicke von kunststoffbeschichteten Rohrverbindungsstücken sollte mindestens 130 mm betragen. In gegenseitiger Absprache zwischen Lieferant und Abnehmer kann eine höhere Epoxidbeschichtungsdicke als 130 mm festgelegt werden. Die Dicke der Polyethylenbeschichtung muss den Anforderungen an die Kunststoffschichtdicke für Stahl-Kunststoff-Rohre gleicher Nennweite gemäß Tabelle 2 entsprechen. Die Kunststoffschicht muss bei der Montage alle Teile, wie z. B. die Nut der Rohrverbindungsstücke, vollständig abdecken. Ihre Dicke sollte mindestens 40 mm betragen und die Montage nicht beeinträchtigen.
c) Feuerverzinkte Schicht: Die Zinkschicht muss gleichmäßig, durchgehend, glatt und frei von Leckagen, Fehlstellen, schwarzen Flecken und anderen Mängeln sein. Die Kontaktfläche des Gummirings/Pads darf keine Zinkablagerungen, Zinkschlacke, Zinkhaufen oder andere Anhängsel aufweisen. Der Bleigehalt der Zinkschicht darf 0,1 % nicht überschreiten. Die Dicke der Zinkschicht muss mindestens 65 mm betragen.
Schrauben und Muttern für Rohrverbindungsstücke aus Kohlenstoffstahl müssen feuerverzinkt sein und den Bestimmungen der Norm GB/T5267.3 entsprechen. Die Verzinkungsschicht muss mindestens 40 mm dick sein und eine glatte Oberfläche aufweisen, frei von Leckagen, Zinkausblühungen, schwarzen Flecken, Lösungsmittelrückständen, Oxideinschlüssen und anderen Mängeln, die die Funktion der Bauteile beeinträchtigen. Feuerverzinkte Schrauben und Muttern werden bevorzugt. Nach Absprache zwischen Lieferant und Nachfrage können auch Schrauben und Muttern aus anderen Materialien oder mit anderen Beschichtungen geliefert werden.
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